Neue EU-Richtlinie für kommunale Abwässer — Was auf Kommunen und Abwasserbetreiber jetzt zukommt

Seit dem 1. Januar 2025 gilt in der Europäischen Union eine neue Kommunalabwasserrichtlinie – kurz KARL. Alle EU-Mitgliedstaaten müssen die neuen Regeln bis spätestens 31. Juli 2027 in ihr nationales Recht übernehmen. Für Kommunen, Kläranlagenbetreiber und Abwasserdienstleister bedeutet das: Die Uhr tickt. Umweltbundesamt Was ist neu? Die KARL löst die seit 1991 geltende Richtlinie ab […]